Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen


Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
2. Vertragsschluss und Vertragssprache
3. Lieferbedingungen und Transportschäden
4. Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen
5. Haftung für Mängel
6. Haftung für Schäden
7. Verjährung
8. Eigentumsvorbehalt
9. Verarbeitung von Waren nach käuferspezifischen Vorgaben
10. Schlussbestimmungen

1.         Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

1.1.     Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen dem Lieferanten (nachfolgend geschlechtsneutral „Verkäufer“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Käufer“, gemeinsam auch „Parteien“) des Verkäufers.

1.2.     Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Käufer Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3.     Das Angebot des Verkäufer richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. Ziffer 1.2. dieser AGB. Der Verkäufer schließt keine Verträge mit Verbrauchern, § 13 BGB. Der Verkäufer kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Käufer dem Verkäufer seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist. Dieses kann z.B. durch Angabe der USt-IdNr. oder durch sonstige geeignete Legitimationsnachweise erfolgen. Die für den Legitimationsnachweise erforderlichen Daten sind vom Käufer vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

1.4.     Die AGB des Verkäufers gelten ausschließlich. Verwendet der Käufer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer dem ausdrücklich zugestimmt hat.

1.5.     Diese AGB gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (nachfolgend „Waren“), die der Käufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Onlineshop angebotenen Waren abschließt.


2.         Vertragsschluss und Vertragssprache

2.1.     Die Präsentation und Bewerbung des Artikel- bzw. Leistungssortiments im Onlineshop des Verkäufers stellen kein verbindliches Angebot seitens des Verkäufers zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Vertrags durch den Käufer.

2.2.     Der Käufer kann ein Angebot durch Ausfüllen und Absenden des im Onlineshop des Verkäufers integrierten Online-Bestellformulars abgeben. Die vom Käufer für das Angebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Online-Bestellformulars. Nach Eingabe der Daten im Online-Bestellformular und durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons gibt der Käufer ein rechtsverbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählte(n) und in den virtuellen Warenkorb gelegte(n) Ware(n) ab. Der Käufer kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Bestellung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen. Der Käufer kann seine Bestellung jedoch nur abgeben und übermitteln, wenn dieser die AGB des Verkäufers durch Klicken der Checkbox (“Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese und nehme die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.“) akzeptiert.

·           indem er dem Käufer eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftragsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief, E-Mail oder Fax) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Käufer ist, oder

·           indem er den Käufer die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Käufer maßgeblich ist, oder

·           indem die Zahlungstransaktion durch den vom Käufer in seiner Bestellung ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich in diesem Fall nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart gem. Ziffer 4.4..

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Auftraggeber. Die Frist endet mit dem Ablauf der vom Verkäufer vorgenannten Frist. Nimmt der Käufer das Angebot des Verkäufers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Verkäufer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.3.     Der Verkäufer speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Käufer nach Absendung von dessen Bestellung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. Den Vertragstext kann der Käufer in seinem Kundenkonto auf der Website des Verkäufers einsehen, sofern der Käufer vor Absendung der Bestellung ein Kundenkonto eingerichtet hat. Die Bestelldaten werden im System des Verkäufers gespeichert und können vom Käufer unter Verwendung seiner Zugangsdaten im passwortgeschützten Kundenkonto eingesehen und abgerufen werden.

2.4.     Der Verkäufer kann den Vertragstext einschließlich der AGB ferner über einen Verweis auf eine Onlinequelle (z.B. per Link) bereitstellen.

2.5.     Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

2.6.     Der Käufer hat sicherzustellen, dass die von ihm im Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Käufer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

2.7.     Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Käufer.


3.         Lieferbedingungen und Transportschäden

3.1.     Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg innerhalb des vom Verkäufer angegebenen Liefergebietes an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Die während der Bestellung angegebene Lieferanschrift des Käufers ist maßgeblich.

3.2.     Bei einer Lieferung der Waren per Spedition erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkante“. In diesem Falle wird die Ware bis zu der nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante der angegebenen Lieferadresse geliefert. Dies gilt nur, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.

3.3.     Dem Verkäufer sind Teillieferungen gestattet, soweit dieses für den Käufer zumutbar ist. Im Falle zumutbarer Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.

3.4.     Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Käufer mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Käufers.

3.5.     Sofern eine Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht möglich ist, trägt der Käufer die Kosten für die erfolglose Anlieferung und ist zur Zahlung einer pauschalen Verzugsentschädigung verpflichtet. Die Kosten sind vom Käufer zu tragen, wenn z.B. die Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Käufers passt, oder weil der Käufer nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Käufer mit angemessener Frist angekündigt wurde. Die Kosten betragen für jede volle Woche der Verspätung 1 %, im Ganzen aber höchstens 8 % vom Wert der Gesamtlieferung oder des nicht angenommen Teils der Gesamtlieferung. Den Parteien bleibt der Nachweis gestattet, dass diesen überhaupt kein, ein niedriger oder ein höherer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

3.6.     Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Ware), wird der Verkäufer den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist trotz aller zumutbaren Anstrengungen des Verkäufers nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird der Verkäufer unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Ware gilt insbesondere die nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verkäufers, sofern der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und weder den Verkäufer noch seine Zulieferer ein Verschulden trifft.


4.         Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen

4.1.     Sofern sich aus der Artikel- bzw. Leistungsbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, verstehen sich die angegebenen Preise in EURO und sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls zuzüglich anfallende Liefer- und Versandkosten. Die Höhe der gegebenenfalls anfallenden Liefer- und Versandkosten werden bei den jeweiligen Artikel- bzw. Leistungsbeschreibung gesondert angegeben.

4.2.     Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Käufer nicht möglich war, trägt der Käufer die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Käufer den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

4.3.     Wenn die Bestellung des Käufers gem. Ziffer 3.3. durch Teillieferungen erfolgt, entstehen dem Käufer nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Käufers, berechnet der Verkäufer für jede Teillieferung Versandkosten.

4.4.     Der Käufer kann den Kaufpreis nach seiner Wahl mit nachstehender/nachstehenden Zahlungsart(en) bezahlen:

Bei Auswahl der Zahlungsart „SEPA-Lastschrift“ ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation (sog. Prenotification), zur Zahlung fällig. Vorabinformation ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Verkäufers an den Käufer, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, nachdem die bestellte Ware das Lager des Verkäufers verlässt, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Käufer der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Käufer die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.

4.5.     Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Verkäufers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Käufers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet.

4.6.     Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Verkäufers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

4.7.     Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Käufers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Verkäufer erforderlich.

4.8.     Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Verkäufers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).


5.         Haftung für Mängel

5.1.     Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Hiervon abweichend gilt:

5.2.     Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein (1) Jahr ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch gem. § 445a BGB bleiben unberührt.

5.3.     Der Verkäufer leistet gegenüber dem Käufer nach seiner Wahl zunächst Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.

5.4.     Für die Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigene Artikel- bzw. Leistungsbeschreibung des Verkäufers und die Herstellerangaben, die in den Vertrag einbezogen werden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Verkäufer keine Haftung.

5.5.     Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Käufer nicht dazu, die Entgegennahme der Ware zu verweigern. Sollte ein Teil der Ware einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Dies gilt nicht für den Fall, wenn die Teillieferung für den Käufer ohne Interesse ist. Ferner ist der Verkäufer berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Sofern eine Ware unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, haftet der Verkäufer lediglich für Mängel, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird.

5.6.     Mängelansprüche entstehen ferner nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.

5.7.     Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Käufer verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Die Rücksendung muss die erforderlichen Angaben, wie den Grund der Rücksendung, den Käufernamen und die für die mangelhafte Ware vergebene Retourennummer enthalten, so dass der Verkäufer die zurückgesandte Ware zuordnen kann. Ist eine Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht möglich, besteht keine Verpflichtung des Verkäufers zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises. Die Kosten eines erneuten Versandes der Ware sind in diesem Fall vom Käufer zu tragen.

5.8.     Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Käufer eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

5.9.     Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Verkäufer, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden:

·           bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

·           bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie arglistigem Verschweigen eines Mangels

·           für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,

·           bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)

·           im Rahmen eines zwischen den Parteien gesondert vereinbarten Garantieversprechens

·           soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

5.10.  Handelt der Käufer als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB gilt die in §§ 377, 381 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, ist dieser dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel unverzüglich ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die Untersuchung und/oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt wiederum nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.


6.         Haftung für Schäden

6.1.     Hinsichtlich der von dem Verkäufer erbrachten Leistungen haftet dieser, dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt

·           bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

·           bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

·           bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart wird,

·           soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

6.2.     Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 6.1. uneingeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

6.3.     Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.


7.         Verjährung

Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer verjähren - mit Ausnahme der unter Ziffer 5. geregelten Ansprüche - in einem Jahr ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gem. Ziffer 6. unbeschränkt gehaftet wird.


8.         Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit neuen Sachen - in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages inklusive der am Tag der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer im Voraus an den Verkäufer ab. Der Käufer bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer zieht die Forderungen nicht ein, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, nicht in Verzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.


9.         Verarbeitung von Waren nach käuferspezifischen Vorgaben

9.1.     Sofern zwischen den Parteien neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware vertraglich vereinbart wird, ist der Käufer verpflichtet, alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, etc.) in den von dem Verkäufer vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen. Der Käufer verpflichtet sich ferner, dem Verkäufer die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Der Käufer ist für die Beschaffung und den Rechteerwerb der Inhalte selbst verantwortlich. Soweit der Käufer dem Verkäufer Inhalte überlässt, versichert er, zur Übergabe und Verwendung der vorgenannten Inhalte berechtigt zu sein. Der Käufer ist insbesondere dafür verantwortlich, dass durch die Übergabe und Verwendung der Inhalte keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, verletzt werden.

9.2.     Soweit Dritte gegenüber dem Verkäufer Ansprüche geltend machen können, die im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Käufers durch den Verkäufer entstehen, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten von den Ansprüchen Dritter freizustellen. § 254 BGB (Mitverschulden) bleibt unberührt. Der Käufer wird den Verkäufer unverzüglich informieren, wenn Dritte dem Verkäufer gegenüber unter die vorstehende Freistellungsverpflichtung fallende Ansprüche erheben, und ihm, soweit nach den Umständen des Einzelfalles möglich, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) mitzuteilen. Eventuelle darüber hinausgehende Ansprüche des Verkäufers bleiben unberührt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer sämtliche dem Verkäufer entstehenden Rechtsverfolgungskosten im Rahmen der Inanspruchnahme durch Dritte, soweit diese notwendig und angemessen sind, zu übernehmen. Hierzu zählen insbesondere auch alle Gerichts- und Anwaltskosten in der gesetzlichen Höhe. Eine Kostenübernahme entfällt, wenn der Käufer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

9.3.     Soweit die vom Käufer überlassenen Inhalte gegen geltendes Recht, Rechte Dritter, die guten Sitten, gesetzliche oder behördliche Verbote verstoßen, kann der Verkäufer die entsprechenden Verarbeitungsaufträge, auch nach Vertragsschluss, ablehnen. Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Käufer verfassungsfeindliche, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, beleidigende, Jugend gefährdende und/oder Gewalt verherrlichende Inhalte überlässt.


10.      Schlussbestimmungen

10.1.  Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Käufer, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Käufers, ist ausgeschlossen.

10.2.  Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

10.3.  Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 14. Dezember 2022

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